von Michael Deinhard
Forum: Datenschutz
Die US-Regierung hat nach der Gerichtsentscheidung eines US-Berufungsgerichts vom 14.07.2016 kein Recht, auf die Server von US-Firmen im Ausland zuzugreifen. Ein Bundesberufungsgericht in New York erklärte ein entsprechendes Urteil aus dem Jahr 2014 für nichtig.
Die US-Regierung hatte 2014 eine Verfügung gegen Microsoft erwirkt, um an die Daten eines E-Mail-Accounts von Outlook.com zu gelangen, die in einem Rechenzentrum des Unternehmens in Irland lagen. Dabei ging es um Ermittlungen wegen Drogenschmuggels.
Microsoft hatte sich gegen diese Anordnung widersetzt und war vor Gericht gezogen.
Das Berufungsgericht musste klären, ob der US-Kongress damals mit dem Electronic Communications Privacy Act vorgesehen hatte, dass die Durchsuchungsbefehle auch jenseits der Landesgrenzen gelten. Richterin Susan Carney entschied, dass die entsprechenden US-amerikanischen Gesetze sich nur auf Daten bezögen, die innerhalb der USA gelagert werden.
http://www.heise.de/mac-and-i/meldung/Urteil-Microsoft-muss-Daten-aus-EU-Rechenzentrum-nicht-der-US-Regierung-uebergeben-3268104.html?wt_mc=rss.apple.beitrag.