by Marc-David Militz
Forum: Allgemeines
BMW hat dem Kölner Landgericht Daten des Drive-Now Systems geliefert, mit denen ein Bewegungsprofil des Fahrzeugführers erstellt werden konnte. Es ging dabei um einen BWL Studenten, der wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde, nachdem er einen Radfahrer überfahren hatte. Anhand der Daten konnten die gefahrene Geschwindigkeit, die Wegstrecke und weitere informationen wie z.B. die Außentemperatur rekonstruiert werden.
Das erstellen und speichern von Bewegungsprofilen ist in Deutschland unzulässig, Fragen warum man diese Daten hat wollte BMW nicht beantworten.
Hat sich eigentlich schon mal Gedanken darüber gemacht, dass Nintendo mit Pokemon Go, nicht nur Bewegungsprofile erstellen kann, sondern sogar Personen bewußt an bestimmte Orte lenken kann!
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Na dann müssen wir uns ja keine Sorgen mehr machen!