Damit Sie Schulungen an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich
- ob sie in Vollzeit
- Teilzeit
- berufsbegleitend
durchgeführt werden.
Mehr Zuschüsse zu den Lehrgangskosten
Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer)
Bis zu 100% Kostenerstattung
- Bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen
Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen)
Bis zu 50% Kostenerstattung
- Bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen
Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen)
Bis zu 25% Kostenerstattung
Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen)
Bis zu 15% Kostenerstattung
Mehr Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung
Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer)
Bis zu 75% Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen)
Bis zu 50% Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeite (Größere Unternehmen)
Bis zu 25% Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen)
Bis zu 25% Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
Weitere Ditals gibt es auf der Seite: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung