Ausbildung der Ausbilder (Teilzeit)

Classroom training | German | Claim

Duration of training: 15 days

Objectives

Die Inhalte der seit Januar 2009 gültigen Ausbilder-Eignungsverordnung werden anwendungsbezogen vermittelt, dabei wird an die vorhandenen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen angeknüpft. Erwerb und Nachweis der Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in den vorgegebenen Handlungsfeldern.

Target audience

Ausbilder/innen in der Erstausbildung

Requirements

Für die Zulassung zur AdA-Prüfung sind keine Voraussetzungen zu erfüllen. Um als Ausbilder/Ausbilderin zugelassen zu werden, müssen aber neben der Ausbildereignungsprüfung entsprechende fachliche Qualifikationen vorliegen.

Agenda

Handlungsfeld 1:Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

  • Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen
  • Mitwirkung bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen
  • Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen
  • Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen
  • Eignung des Betriebes für die Ausbildung in dem angestrebten Ausbildungsberuf prüfen sowie, ob und inwieweit Ausbildungsinhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (Ausbildung im Verbund, überbetriebliche Ausbildung oder andere geeignete Maßnahmen), vermittelt werden können
  • Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen
  • Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen

Handlungsfeld 2:Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

  • Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert
  • Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen
  • Kooperationsbedarf ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule abstimmen
  • Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anwenden
  • Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen
  • Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können

Handlungsfeld 3:Ausbildung durchführen

  • Lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen
  • Probezeit organisieren, gestalten und bewerten
  • Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten
  • Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen
  • Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einsetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen
  • Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote z.B. in Form von Zusatzqualifikationen machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung prüfen
  • Soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen sowie auf eine Lösung hinwirken
  • Leistungen feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen,
  • Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehenInterkulturelle Kompetenzen fördern

Handlungsfeld 4:Ausbildung abschließen

  • Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen
  • Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen
  • An der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitwirken
  • Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten

Dauer

120 Unterrichtsstunden

Montag und Mittwoch 17:45 - 21:00 UhroderSamstag8:30 - 15:30 Uhr

Objectives

Die Inhalte der seit Januar 2009 gültigen Ausbilder-Eignungsverordnung werden anwendungsbezogen vermittelt, dabei wird an die vorhandenen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen angeknüpft. Erwerb und Nachweis der Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in den vorgegebenen Handlungsfeldern.

Target audience

Ausbilder/innen in der Erstausbildung

Requirements

Für die Zulassung zur AdA-Prüfung sind keine Voraussetzungen zu erfüllen. Um als Ausbilder/Ausbilderin zugelassen zu werden, müssen aber neben der Ausbildereignungsprüfung entsprechende fachliche Qualifikationen vorliegen.

Agenda

Handlungsfeld 1:Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

  • Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen
  • Mitwirkung bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen
  • Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen
  • Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen
  • Eignung des Betriebes für die Ausbildung in dem angestrebten Ausbildungsberuf prüfen sowie, ob und inwieweit Ausbildungsinhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (Ausbildung im Verbund, überbetriebliche Ausbildung oder andere geeignete Maßnahmen), vermittelt werden können
  • Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen
  • Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen

Handlungsfeld 2:Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

  • Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert
  • Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen
  • Kooperationsbedarf ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule abstimmen
  • Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anwenden
  • Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen
  • Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können

Handlungsfeld 3:Ausbildung durchführen

  • Lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen
  • Probezeit organisieren, gestalten und bewerten
  • Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten
  • Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen
  • Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einsetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen
  • Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote z.B. in Form von Zusatzqualifikationen machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung prüfen
  • Soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen sowie auf eine Lösung hinwirken
  • Leistungen feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen,
  • Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehenInterkulturelle Kompetenzen fördern

Handlungsfeld 4:Ausbildung abschließen

  • Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen
  • Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen
  • An der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitwirken
  • Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten

Dauer

120 Unterrichtsstunden

Montag und Mittwoch 17:45 - 21:00 UhroderSamstag8:30 - 15:30 Uhr

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