Nutzungsbedingungen für die Nutzung von Qualiero für Dozenten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dozenten (Stand 12/2019)

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1. Diese Nutzungsbedingungen der New Elements GmbH, Thurn-und-Taxis-Str. 10, 90411 Nürnberg (nachfolgend "Anbieter"), gelten für die Nutzung der vom Anbieter über die Website unter www.qualiero.com bereitgestellten eLearning-Plattform mit der Bezeichnung "Qualiero" (nachfolgend "Qualiero") sowie der darin enthaltenen Software durch einen Unternehmer (nachfolgend "Dozent") als Dozent. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Dozenten wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Für die Nutzung von Qualiero als "Kunde" gelten die Nutzungsbedingungen für die Nutzung von Qualiero für Kunden.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3. Unternehmer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4. Kunden im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind Verbraucher oder Unternehmer, die über Qualiero bereitgestellte digitale Lerninhalte zu privaten und/oder beruflichen nicht kommerziellen Zwecken konsumieren. Der konkrete Nutzungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bei Qualiero sowie aus den Nutzungsbedingungen für die Nutzung von Qualiero für Kunden.

1.5. Experten im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind Unternehmer, die über Qualiero eigene digitale Lerninhalte zu privaten und/oder beruflichen nicht kommerziellen Zwecken bereitstellen, ohne dabei als Dozent für Qualiero registriert zu sein. Für Experten gelten diese Nutzungsbedingungen entsprechend, sofern hierzu nichts Abweichendes in diesen Nutzungsbedingungen geregelt ist.

1.6. Digitale Inhalte im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind alle nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Daten, die in digitaler Form hergestellt und vom Anbieter unter Einräumung bestimmter in diesen Nutzungsbedingungen genauer geregelten Nutzungsrechte, bereitgestellt werden.

2. Leistungen des Anbieters

2.1. Der Anbieter stellt dem Dozenten mit Qualiero eine eLearning-Plattform für die Veröffentlichung von selbst hergestellten digitalen Lerninhalten zur Nutzung durch Kunden in dem unter Ziffer 1.4 geregelten Umfang zur Verfügung. Dabei kann es sich sowohl um digitale Videoinhalte handeln, die als Stream zur Verfügung gestellt werden, als auch um digitale Video-, Audio- und/oder Textinhalte, die als Dateien zum Download bereitgestellt werden.

2.2. Qualiero wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann dem Dozenten deshalb vom Anbieter nicht gewährleistet werden. Der Anbieter bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen. Der Anbieter wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten Durchführen.

2.3. Die Software für Qualiero wird in unregelmäßigen Abständen vom Anbieter aktualisiert. Der Dozent erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Fassung. Der Dozent hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software.

3. Leistungsänderungen

3.1. Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Dozent nicht zumutbar.

3.2. Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,

  • soweit der Anbieter hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit der Anbieter damit einem gegen ihn gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Dozenten ist; oder
  • wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Dozenten ist.

3.3. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von Qualiero stellen keine Leistungsänderungen im Sinne der vorgenannten Ziffern dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

4. Registrierung

4.1. Um die Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen zu können, muss der Dozent sich vor der ersten Nutzung von Qualiero unter Angabe seiner persönlichen Daten für Qualiero registrieren. Die Registrierung erfolgt durch Eröffnung eines Nutzerkontos, welches der Dozent über die Website des Anbieters einrichten kann.

4.2. Die Registrierung als Dozent ist natürlichen Personen vorbehalten, die als Unternehmer handeln.

4.3. Jeder Dozent kann für sich nur ein Nutzerkonto für Qualiero einrichten. Seine Berechtigung zur Nutzung von Qualiero gilt nur für ihn persönlich und ist nicht übertragbar.

4.4. Die im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten sind vom Dozenten vollständig und korrekt anzugeben. Der Dozent ist verpflichtet, diese Daten (auch E-Mail-Adressen) stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Die übermittelten Daten werden vom Anbieter grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Anbieter behält sich aber die Durchführung einer Identitätskontrolle vor.

4.5. Der Dozent haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seines Zugangs vorgenommen werden, soweit er dies zu vertreten hat. Der Dozent ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Der Dozent hat den Anbieter umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang von Dritten genutzt wird oder wurde.

5. Vertragsschluss

5.1. Die auf Qualiero beschriebenen Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Anbieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Dozenten.

5.2. Der Dozent kann das Angebot über das in die Website des Anbieters integrierte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Dozent, nachdem er das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt hat, durch Klicken des den Anmeldevorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Leistungen ab.

5.3. Der Anbieter kann das Angebot des Dozenten innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Dozenten eine Anmeldebestätigung per E-Mail übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Dozenten maßgeblich ist, oder
  • indem er für den Dozent ein Nutzerkonto frei schaltet und den Dozenten hierüber in Kenntnis setzt.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Anbieter das Angebot des Dozenten innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Dozent nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

5.4. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert, ist dem Dozenten nach Absendung seiner Anmeldung jedoch nicht mehr zugänglich.

5.5. Vor verbindlicher Absendung seiner Anmeldung über das Online-Anmeldeformular des Anbieters kann der Dozent seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.

5.6. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

5.7. Anmeldeverfahren und Kontaktaufnahme finden per E-Mail und automatisierter Anmeldung statt. Der Dozent hat sicherzustellen, dass die von ihm bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass er unter dieser Adresse die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen und sich für Qualiero anmelden kann.

6. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter

6.1. Der Anbieter räumt dem Dozenten ein einfaches, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristetes Recht ein, Qualiero und die darin enthaltene Software im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen.

6.2. Verletzt der Dozent die getroffene Vereinbarung zu den Nutzungsrechten so schwerwiegend, dass dem Anbieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist, kann der Anbieter die Einräumung der Nutzungsrechte ohne vorherige Abmahnung außerordentlich kündigen und den Zugang zu Qualiero dauerhaft sperren.

6.3. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.

7. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Dozenten

7.1. Der Anbieter ist berechtigt, von Dozenten zur Verfügung gestellte Inhalte und Informationen für Qualiero zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Profilbilder und Profiltexte von Dozenten darf der Anbieter darüber hinaus zur Außendarstellung auf Partnerwebsites von Qualiero und/oder in Suchmaschinen nutzen. Der Dozent räumt dem Anbieter unentgeltlich nicht ausschließlich und auf die Dauer des Nutzungsvertrages beschränkt die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur dauerhaften Vorhaltung und Speicherung und zur öffentlichen Zugänglichmachung, das Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht sowie das Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht ein und sichert zu, zu dieser Nutzungsrechtseinräumung berechtigt zu sein.

7.2. Hinsichtlich solcher Inhalte, an denen Kunden von Qualiero bereits vor der Vertragsbeendigung zwischen dem Anbieter und dem Dozenten ein Nutzungsrecht erworben haben, räumt der Dozent dem Anbieter abweichend von vorstehender Ziffer ein über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinausgehendes Nutzungsrecht ein, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Anbieters den Kunden gegenüber erforderlich ist. Dies gilt nicht, wenn besonders schutzwürdige Interessen des Dozenten einer weiteren Zugänglichmachung entgegenstehen.

7.3. Dem Anbieter wird ferner das Recht eingeräumt, die vom Dozenten auf Qualiero veröffentlichten Inhalte mit dem Schriftzug "Qualiero" und/oder dem Logo des Anbieters zu versehen.

8. Obliegenheiten des Dozenten, Verantwortlichkeit für Inhalte

8.1. Die Inhalte sind vom Dozenten unter Einbeziehung allgemein anerkannter Webtechnologien (z. B. Flash, Open Source- und proprietäre Technologien) bereitzustellen. Zum fehlerfreien Abruf des jeweiligen Videos auf Qualiero muss das System des Dozenten bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, die dem Dozenten auf der Website des Anbieters mitgeteilt werden. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Dozent die Verantwortung. Der Anbieter haftet nicht für Probleme bei der Darstellung von Inhalten auf Qualiero, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Dozenten zurückzuführen sind.

8.2. Der Dozent versichert dem Anbieter, dass er im Bereich Ausbildung und Training über die erforderliche Qualifikation verfügt, um entsprechende Lerninhalte über Qualiero anzubieten.

8.3. Der Dozent versichert dem Anbieter ferner, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm auf Qualiero eingestellten Inhalten verfügt, insbesondere dass der Nutzung und/oder Verwertung dieser Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. das Recht am eigenen Bild, das Namensrecht, Kennzeichenrechte Dritter) entgegenstehen. Weiterhin versichert der Dozent, dass die von ihm eingestellten Inhalte nicht gegen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

8.4. Soweit auf den vom Dozenten hochgeladenen und veröffentlichten Inhalten weitere Personen zu sehen sind, versichert der Dozent dem Anbieter, dass er von diesen Personen die erforderlichen Rechte, insbesondere die ausdrückliche Einwilligung zur Veröffentlichung, vorab eingeholt hat.

8.5. Der Dozent verpflichtet sich, auf Nachfrage des Anbieters diesem die jeweilige Rechtsinhaberschaft und/oder Genehmigung nachzuweisen.

8.6. Sofern ein Video des Dozenten Musik enthält, darf es sich nicht um GEMA-geschützte Musik handeln. Lediglich GEMA-freie Musik darf in den vom Dozenten auf Qualiero eingestellten Videos eingespielt werden. Auf Nachfrage des Anbieters hat der Dozent nachzuweisen, dass es sich um GEMA-freie Musik handelt.

8.7. Der Dozent verpflichtet sich zur Einhaltung eines gepflegten Äußeren sowie einer angemessenen Wortwahl.

8.8. Der Dozent verpflichtet sich ferner, keine Beiträge zu veröffentlichen, die andere wegen ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Sprache, ihrer Abstammung, ihrer Nationalität, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer religiösen Zugehörigkeit oder ihrer Weltanschauung diskriminieren.

8.9. Dem Dozenten ist es untersagt, Qualiero zu anderen als den vertragsgegenständlichen Zwecken zu missbrauchen, insbesondere Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder sonstige Kontaktdaten an Kunden zu verbreiten, die diese im Wesentlichen dem eigenen, von Qualiero unabhängigen entgeltlichen Angebot des Dozenten oder von Dritten zuführen sollen.

8.10. Dem Dozenten ist es ferner untersagt, auf Qualiero auf vergleichbare – kommerzielle oder nicht kommerzielle – Dienstleistungsangebote von Wettbewerbern des Anbieters oder sonstige Internetseiten mit vergleichbaren Inhalten zu verweisen.

8.11. Der Dozent stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die Kunden oder sonstige Dritte dem Anbieter gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund vom Dozenten eingestellter Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung von Qualiero geltend machen. Der Dozent übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in angemessener Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Dozenten nicht zu vertreten ist. Der Dozent ist verpflichtet, dem Anbieter im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

9. Rechte des Anbieters

9.1. Der Anbieter behält sich vor, vom Dozenten bereitgestellte Inhalte nach eigenem billigen Ermessen nicht auf Qualiero zu veröffentlichen, wenn diese nicht den Qualitätsanforderungen des Anbieters genügen.

9.2. Verstößt der Dozent gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Nutzungsbedingungen oder liegen dem Anbieter konkrete Anhaltspunkte hierfür vor, ist der Anbieter berechtigt ohne Vorankündigung und weitere Prüfung

  • eine Abmahnung auszusprechen,
  • den Zugang des Dozenten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder
  • sonstige erforderliche und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Welche Maßnahme der Anbieter ergreift, ist einzelfallabhängig und steht im billigen Ermessen des Anbieters.

9.3. Wird der Dozent gesperrt, darf er Qualiero nicht mehr nutzen und sich nicht erneut hierfür registrieren.

9.4. Der Anbieter behält sich vor, wegen eines Verstoßes des Dozenten gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Nutzungsbedingungen rechtliche Schritte einzuleiten.

10. Vergütung

10.1. Der Dozent tritt gegenüber den Kunden von Qualiero nicht als Anbieter oder Verkäufer der von ihm auf Qualiero hochgeladenen und veröffentlichten Inhalte auf. Der Dozent gestattet dem Anbieter insofern ausdrücklich, diese Inhalte den Kunden von Qualiero im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entgeltlich zur Nutzung anzubieten.

10.2. Die Höhe der von den Kunden für die vom Dozenten auf Qualiero bereitgestellten Inhalte zu zahlenden Vergütung wird grundsätzlich individuell zwischen Anbieter und Dozent vereinbart. Sofern nichts vereinbart wurde, gilt für die Höhe der von den Kunden für die vom Dozenten auf Qualiero bereitgestellten Inhalte zu zahlenden Vergütung das vom Anbieter hierzu veröffentlichte Preismodell.

10.3. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Anbieter für jeden von Kunden über Qualiero erworbenen Inhalt des Dozenten eine Provision in Höhe von 50% von der Nettovergütung für den jeweiligen Inhalt. Der Provisionsanspruch entsteht, wenn der Kunde den betreffenden Inhalt über Qualiero erworben und vollständig bezahlt hat.

11. Haftung

11.1. Eine Haftung für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme und Schäden in diesem Zusammenhang, welche vom Anbieter nicht zu vertreten sind, ist ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Störung seines Betriebs bzw. des Betriebs seines Online-Dienstes infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder infolge von sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von öffentlicher Hand des In- und Auslands) veranlasst oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Probleme zurückzuführen sind. Dies gilt auch, soweit diese Störungen bei vom Anbieter beauftragten Dritten eintreten.

11.2. Im Übrigen haftet der Anbieter dem Dozenten aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

11.2.1. Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2.2. Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern der Anbieter nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Dozent regelmäßig vertrauen darf.

11.2.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

11.2.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für dessen Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

12. Vertragslaufzeit, Kündigung

12.1. Der Vertrag über die Nutzung von Qualiero wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Sofern für einzelne über Qualiero per Streaming bereitgestellte Inhalte eine bestimmte Nutzungsdauer vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien abweichend hiervon frühestens zum Ende der jeweils vereinbarten Nutzungsdauer gekündigt werden.

12.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Ein wichtiger Grund ist insbesondere:

  • ein erheblicher Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird und die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar macht;
  • die erneute Registrierung während einer noch laufenden Sperrung;
  • wenn gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde oder Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die andere Partei vorliegen, ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde, gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder von der anderen Partei eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben wurde.

12.3. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages durch den Anbieter ist der Dozent nicht berechtigt, erneut ein Nutzerkonto für Qualiero anzulegen.

12.4. Kündigungen können schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.

12.5. Mit der Vertragsbeendigung verliert der Dozent den Zugriff auf sein Nutzerkonto. Ferner erlischt die Pflicht des Anbieters zur Speicherung von eingestellten Daten.

13. Änderung der Nutzungsbedingungen

13.1. Der Anbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Dozenten nicht zumutbar. Über Änderungen der Nutzungsbedingungen wird der Anbieter den Dozenten rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Dozent der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Dozenten angenommen. Der Anbieter wird den Dozenten in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

13.2. Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern,

  • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den Nutzungsbedingungen bedürfen, es sei denn, das bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Dozenten ist; oder
  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Dozenten.

13.3. Das Kündigungsrecht gemäß Ziffer 12 bleibt hiervon unberührt.

14. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Gerichtsstand

Handelt der Dozent als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Hat der Dozent seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Dozenten zugerechnet werden können. Der Anbieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Dozenten anzurufen.